Reinigungsplan Kita & Schule: Was das Gesundheitsamt prüft
Hygieneplan-Pflicht, die richtigen Intervalle je Bereich und eine Begehungs-Checkliste zum Abhaken: so ist Ihre Einrichtung vorbereitet.
Kitas und Schulen brauchen einen Hygieneplan, das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht nach Paragraf 36 Infektionsschutzgesetz. Herzstück ist der Reinigungsplan: Er legt fest, wer welche Bereiche wann, womit und wie reinigt. Das Gesundheitsamt prüft bei Begehungen genau diese Punkte, vom Aushang bis zur Dokumentation. Dieser Leitfaden zeigt die Intervalle je Bereich, die typischen Prüfpunkte und eine Checkliste zum Abhaken.
Die Hygieneplan-Pflicht nach IfSG
Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche müssen ihre Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in einem Hygieneplan festlegen und dessen Einhaltung sicherstellen. In Bayern stellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) dafür Muster-Rahmenhygienepläne bereit, die Einrichtungen an ihre Gegebenheiten anpassen. Ein guter Reinigungsplan beantwortet vier Fragen:
Erstens: Wer ist verantwortlich? Und zwar je Bereich und mit benannter Vertretung, denn ein Plan, der in den Ferien oder im Krankheitsfall niemandem gehört, ist keiner. Zweitens: Was wird wann gereinigt, also welcher Bereich und welche Fläche in welcher Frequenz, von täglich über wöchentlich bis anlassbezogen nach einem Infekt.
Drittens: Womit? Das konkrete Reinigungs- oder Desinfektionsmittel samt Dosierung und Einwirkzeit gehört in den Plan, damit nicht jede Kraft nach eigenem Gefühl mischt. Und viertens: Wie wird dokumentiert? Das Abzeichnen der erledigten Reinigung wirkt kleinlich, ist aber genau das, was die Begehung sehen will: den Nachweis, dass der Plan nicht nur an der Wand hängt, sondern gelebt wird.
Reinigungsintervalle je Bereich
Diese Richtwerte haben sich in der Praxis bewährt, verbindlich ist der eigene, ans Haus angepasste Hygieneplan:
| Bereich | Frequenz | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Sanitärräume | täglich, bei Verschmutzung sofort | WCs, Waschbecken, Armaturen; Spülknöpfe und Griffe mitwischen |
| Wickelbereich | nach jeder Nutzung | Wischdesinfektion der Auflage, Einmalunterlagen, Händedesinfektion am Platz |
| Gruppen- und Klassenräume | täglich | Böden, Tische; Tische zusätzlich vor den Mahlzeiten |
| Handkontaktflächen | täglich | Türklinken, Lichtschalter, Handläufe, in Infektzeiten häufiger |
| Spielzeug | wöchentlich, bei Infekten sofort | Mundspielzeug häufiger; bei Ausbruch reinigen und desinfizieren |
| Küche / Essensausgabe | nach jeder Nutzung | es gelten die Regeln der Lebensmittelhygiene (HACCP) |
| Matratzen, Betten, Textilien | regelmäßig, bei Bedarf | Bezüge waschbar bei mindestens 60 Grad wählen |
Bereichs-Finder: Was gilt wo?
Bereich antippen, die wichtigsten Regeln erscheinen darunter.
Wenn ein Infekt umgeht
Magen-Darm-Infekte verbreiten sich in Einrichtungen rasant. Dann gilt: Frequenz hoch, Wirkspektrum prüfen. Handkontaktflächen mehrmals täglich desinfizieren, bei Verdacht auf Noroviren ein Mittel mit ausgewiesener viruzider bzw. begrenzt viruzider PLUS Wirksamkeit einsetzen (mehr dazu in unserem Beitrag zur VAH- und RKI-Liste). Betroffenes Spielzeug wird gereinigt und desinfiziert, Textilien heiß gewaschen. Und: Die Händehygiene des Personals bleibt die wichtigste Einzelmaßnahme, Spender mit Seife und Papierhandtüchern müssen an jedem Waschplatz funktionieren.
Begehungs-Checkliste: Ist Ihre Einrichtung bereit?
Haken Sie ab, was bei Ihnen schon steht, so sehen Sie sofort die offenen Punkte:
Häufige Fragen zum Reinigungsplan in Kita & Schule
Hygiene-Ausstattung für Ihre Kita oder Schule?
Wir stellen Ihnen Reinigungsmittel, VAH-gelistete Desinfektion, Spender und farbcodierte Tücher für Ihre Einrichtung zusammen, kindgerecht und mit allen Sicherheitsdatenblättern, ab Lager Berganger.
Verwandte Themen
Weitere Beiträge
Hygiene-Ausstattung für Ihre Kita oder Schule?
Von der Wickelauflage bis zum Reinigungsplan: Wir beliefern Kitas und Schulen in ganz Bayern mit der passenden Hygiene-Ausstattung, ohne Mindermengenzuschlag.