Blauer Engel
DE-UZ · Strengstes deutsches Umweltzeichen
Vergeben vom Bundesumweltministerium, getragen vom Umweltbundesamt und der RAL gGmbH. Für Reinigungsmittel relevante Vergabegrundlagen u. a. DE-UZ 200 (Reinigungsmittel) und DE-UZ 30a (Recyclingpapier). Kompromisslos bei Tensiden und Inhaltsstoffen, gilt unter Eco-Zertifikaten als der härteste deutsche Standard.
Praxis-Bezug: Wir kennzeichnen Produkte mit dem Blauen Engel immer mit der konkreten Vergabegrundlage (z.B. „Blauer Engel DE-UZ 200") statt eines pauschalen Siegel-Claims auf Unternehmensebene. Mehr im Eco-Hub →
Cradle to Cradle Certified
C2C · Internationales Kreislauf-Zertifikat
Zertifikat des Cradle to Cradle Products Innovation Institute (USA). Bewertet Produkte ganzheitlich nach 5 Kategorien: Materialgesundheit, Materialkreislauf, erneuerbare Energie, Wasser-Stewardship und soziale Fairness. Stufen: Bronze, Silver, Gold, Platinum.
Praxis-Bezug: Bei Reinigungsmitteln zunehmend Standard in den Premium-Linien (z.B. Kiehl Greener-Smarter-Safer). Für Verpackungen ein Pluspunkt im Hinblick auf die PPWR-Anforderungen.
DIN 10516
Lebensmittelhygiene, Reinigung und Desinfektion
Deutsche Norm, definiert Anforderungen an Reinigungs- und Desinfektionsmittel im Lebensmittelbereich: Lebensmittelverträglichkeit, Materialverträglichkeit, Kennzeichnungspflichten. Pflicht für jeden Lebensmittelbetrieb (Bäckerei, Metzgerei, Catering, Großküche, Lebensmittelproduktion).
Praxis-Bezug: Beim Einkauf von Reinigern für Lebensmittelbereiche immer auf DIN-10516-Konformität achten, wir kennzeichnen alle entsprechenden Produkte. Wichtig in Verbindung mit HACCP und EG 852/2004. Sortiment Lebensmittelproduktion →
DIN EN 1276
Suspensionstest, bakterizide Wirkung von Desinfektionsmitteln
Europäische Norm zur quantitativen Suspensionstest-Methode für die Beurteilung der bakteriziden Wirkung chemischer Desinfektionsmittel im Lebensmittel-, Industrie-, Haushalts- und Gewerbebereich. Standard-Test-Voraussetzung für jede HACCP-konforme Flächendesinfektion.
Praxis-Bezug: Bei Desinfektionsmitteln im Datenblatt immer nach EN 1276 (Bakterien) und/oder EN 13697 (Oberflächentest, praxisnäher) suchen. Beide zusammen sind der Goldstandard.
DIN EN 1500
Hygienische Händedesinfektion
Europäische Norm zur Wirksamkeitsprüfung von hygienischen Händedesinfektionsmitteln. Standard-Test, den Händedesinfektionsmittel im medizinischen, pflegerischen, lebensmittelverarbeitenden und labormedizinischen Bereich erfüllen müssen.
Praxis-Bezug: Pflicht-Anforderung in jedem hygienesensiblen Bereich. Im Sortiment z.B. PGP Physioderm Ecosan, Dr. Schumacher Desinfektionsmittel, beide EN 1500 geprüft. Hautschutz-Sortiment →
DIN EN 13432
Industriell kompostierbare Verpackungen
Europäische Norm „Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen durch Kompostierung und biologischen Abbau". Zertifizierung für industriell kompostierbare Verpackungen wie Bio-Müllbeutel. Prüfkriterien: vollständiger biologischer Abbau in 6 Monaten, keine ökotoxischen Effekte.
Praxis-Bezug: Wichtig: „kompostierbar nach EN 13432" gilt für industrielle Kompostierung, nicht automatisch für den Heimkompost. Greenwashing-Falle bei „Bio"-Müllbeuteln. Recycling vs. Bio-Müllbeutel-Vergleich →
DIN EN 13697
Oberflächentest, Flächendesinfektion Lebensmittelbereich
Europäische Norm zur quantitativen Oberflächentest-Methode zur Beurteilung der bakteriziden und/oder fungiziden Wirkung chemischer Desinfektionsmittel im Lebensmittel-, Industrie-, Haushalts- und Gewerbebereich. Praxisrelevanter als EN 1276, weil sie die echte Anwendung auf Oberflächen simuliert.
Praxis-Bezug: Goldstandard für HACCP-konforme Flächendesinfektion. Im Sortiment z.B. Dr. Schumacher Cleanisept (EN 1276 + EN 13697 + viele weitere).
Eco-Default
Strategie-Begriff · RHT Happle
Strategie, im Online-Shop und in der Fachberatung nachhaltige Alternativen standardmäßig zuerst anzuzeigen, konventionelle Produkte sind weiterhin verfügbar, aber sekundär. Bei RHT Happle z.B. Recyclingpapier vor Frischfaser, Konzentrat vor Fertiglösung, mikroplastikfreie Hautreiniger vor klassischer Reibepaste, regionale Eigenmarke vor Importware.
Praxis-Bezug: Eco-Default ist seit Frühjahr 2026 unsere Standard-Empfehlungslogik. Bestandskunden migrieren wir sanft, Neukunden bekommen Eco direkt. Mehr im Eco-Hub →
EG 852/2004
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 · EU-Lebensmittelhygiene
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene. Verpflichtet alle Lebensmittelunternehmer (Produktion, Verarbeitung, Vertrieb) zur Umsetzung von HACCP-Grundsätzen, dokumentierten Reinigungs- und Desinfektionsplänen sowie zur Schulung der Mitarbeiter.
Praxis-Bezug: Rechtsgrundlage für jeden Lebensmittelbetrieb in der EU. Nicht-Einhaltung führt zu Bußgeldern, Stilllegung und Imageschaden. HACCP-Reinigungsplan-Leitfaden →
Eigenmarke (Private Label)
Produktlinie unter eigener Marke
Produktlinie unter eigener Marke statt unter Hersteller-Marke. Bei RHT Happle: „RHT Happle Professional Cleaning", regional in Bayern produziert, mit der Happlora-Schaumseifen-Linie (rosé/pure/foam). Vorteile: kürzere Lieferkette, Margenträger, frei befüllbares Spendersystem statt Kartuschen-Lock-in. Status 2026: aktuell noch nicht zertifiziert öko, aber regional aus Bayern. Eco-Reformulierung in Vorbereitung.
Praxis-Bezug: Für Kunden ein Preisvorteil bei vergleichbarer Qualität, kurze Transportwege und Plastikvermeidung über Refill-Spender. Zur Eigenmarke →
EU Ecolabel
Europäisches Umweltzeichen
Vergeben von der EU-Kommission. Bewertet Produkte über den gesamten Lebenszyklus (Rohstoffe, Produktion, Verpackung, Anwendung, Entsorgung). Für Reinigungsmittel europaweit gültig, Lebenszyklus-orientiert, oft anspruchsvoller als nationale Siegel.
Praxis-Bezug: Für Betriebe mit Konzern-Eco-Vorgaben (Marriott, Accor, Sodexo) oft Pflicht-Bestandteil der Lieferanten-Anforderungen. Im Sortiment u.a. bei Kiehl-Linien.
HACCP
Hazard Analysis and Critical Control Points · Lebensmittelsicherheit
Präventives System zur Lebensmittelsicherheit. Identifiziert biologische, chemische und physikalische Gefahren entlang der Produktionskette und definiert Critical Control Points zur Risiko-Eliminierung. In der EU gesetzliche Pflicht seit Verordnung 852/2004.
Praxis-Bezug: Jeder Lebensmittelbetrieb braucht einen HACCP-Reinigungsplan. RHT Happle bietet kostenlose HACCP-Reinigungsplan-Prüfung für Bäckereien, Metzgereien, Catering und Lebensmittelproduktion. HACCP-Leitfaden → · Branche Lebensmittelproduktion →
IHO-Listung
Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz
Liste des Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) für Reinigungs- und Desinfektionsmittel im Lebensmittelbereich. Aufgenommene Produkte sind nachweislich lebensmittelverträglich und für den professionellen Einsatz in Lebensmittelbetrieben geeignet, ein wichtiger Praxis-Anker neben DIN 10516.
Praxis-Bezug: Bei der Auswahl von Reinigern für Bäckerei, Metzgerei oder Catering immer nach IHO-Listung fragen. Im Sortiment u.a. Buzil und Dr. Schumacher.
PPWR
Packaging and Packaging Waste Regulation · VO (EU) 2025/40
Neue EU-Verpackungsverordnung 2025/40, ab August 2026 verbindlich anwendbar. Erste Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Verpackungs-Kennzeichnung treten in Kraft. Ab 2030: 10–30 % Post-Consumer-Rezyklat in Kunststoffverpackungen, max. 50 % Leerraum-Anteil. Ab 2040: 50 % Rezyklat bei PET.
Praxis-Bezug: Betrifft alle Hersteller und Importeure von Reinigungs- und Hygieneprodukten. RHT Happle begleitet die Umstellung schon jetzt, wir identifizieren betroffene Produkte und finden konforme Alternativen. PPWR-Fahrplan →
Spender-Leihvertrag
Geschäftsmodell · Standard bei RHT Happle
Geschäftsmodell, bei dem der Hygienebedarfs-Lieferant Spender (für Seife, Desinfektion, Papier) im Rahmen einer regelmäßigen Belieferung kostenlos bereitstellt, keine Anschaffungs- oder Mietkosten, Wartung inklusive. Voraussetzung ist eine vereinbarte Mindestabnahme an Verbrauchsmaterial.
Praxis-Bezug: Bei RHT Happle Standard für Bestandskunden in Südostbayern. So bekommen Sie z.B. Papernet Kids für Ihre Kita oder Tork-Spender für Ihr Hotel ohne eigene Investition. Spender-Systeme →
TRGS 401
Technische Regel für Gefahrstoffe Nr. 401 · Hautschutzplan
„Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen". Verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Erstellung eines Hautschutzplans, sobald Beschäftigte regelmäßig Hautbelastung ausgesetzt sind (Industrie, Handwerk, Pflege, Lebensmittelproduktion, Reinigung, Friseur, Druckerei). Eingebettet in die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), ergänzt durch DGUV-Empfehlungen.
Praxis-Bezug: Bußgelder bis 50.000 € bei fehlendem Plan. Berufsbedingte Hauterkrankungen sind die häufigste Berufskrankheit in Deutschland. TRGS-401-Leitfaden mit Vorlage → · Hautschutz-Sortiment →