Blauer Engel
DE-UZ · Strengstes deutsches Umweltzeichen
Vergeben vom Bundesumweltministerium, getragen vom Umweltbundesamt und der RAL gGmbH. Für Reinigungsmittel relevante Vergabegrundlagen u. a. DE-UZ 200 (Reinigungsmittel) und DE-UZ 30a (Recyclingpapier). Kompromisslos bei Tensiden und Inhaltsstoffen — gilt unter Eco-Zertifikaten als der härteste deutsche Standard.
Praxis-Bezug: Wir kennzeichnen Produkte mit dem Blauen Engel immer mit der konkreten Vergabegrundlage (z.B. „Blauer Engel DE-UZ 200") statt eines pauschalen Siegel-Claims auf Unternehmensebene. Mehr im Eco-Hub →
Cradle to Cradle Certified
C2C · Internationales Kreislauf-Zertifikat
Zertifikat des Cradle to Cradle Products Innovation Institute (USA). Bewertet Produkte ganzheitlich nach 5 Kategorien: Materialgesundheit, Materialkreislauf, erneuerbare Energie, Wasser-Stewardship und soziale Fairness. Stufen: Bronze, Silver, Gold, Platinum.
Praxis-Bezug: Bei Reinigungsmitteln zunehmend Standard in den Premium-Linien (z.B. Kiehl Greener-Smarter-Safer). Für Verpackungen ein Pluspunkt im Hinblick auf die PPWR-Anforderungen.
DIN 10516
Lebensmittelhygiene — Reinigung und Desinfektion
Deutsche Norm, definiert Anforderungen an Reinigungs- und Desinfektionsmittel im Lebensmittelbereich: Lebensmittelverträglichkeit, Materialverträglichkeit, Kennzeichnungspflichten. Pflicht für jeden Lebensmittelbetrieb (Bäckerei, Metzgerei, Catering, Großküche, Lebensmittelproduktion).
Praxis-Bezug: Beim Einkauf von Reinigern für Lebensmittelbereiche immer auf DIN-10516-Konformität achten — wir kennzeichnen alle entsprechenden Produkte. Wichtig in Verbindung mit HACCP und EG 852/2004. Sortiment Lebensmittelproduktion →
DIN EN 1276
Suspensionstest — bakterizide Wirkung von Desinfektionsmitteln
Europäische Norm zur quantitativen Suspensionstest-Methode für die Beurteilung der bakteriziden Wirkung chemischer Desinfektionsmittel im Lebensmittel-, Industrie-, Haushalts- und Gewerbebereich. Standard-Test-Voraussetzung für jede HACCP-konforme Flächendesinfektion.
Praxis-Bezug: Bei Desinfektionsmitteln im Datenblatt immer nach EN 1276 (Bakterien) und/oder EN 13697 (Oberflächentest, praxisnäher) suchen. Beide zusammen sind der Goldstandard.
DIN EN 1500
Hygienische Händedesinfektion
Europäische Norm zur Wirksamkeitsprüfung von hygienischen Händedesinfektionsmitteln. Standard-Test, den Händedesinfektionsmittel im medizinischen, pflegerischen, lebensmittelverarbeitenden und labormedizinischen Bereich erfüllen müssen.
Praxis-Bezug: Pflicht-Anforderung in jedem hygienesensiblen Bereich. Im Sortiment z.B. PGP Physioderm Ecosan, Dr. Schumacher Desinfektionsmittel — beide EN 1500 geprüft. Hautschutz-Sortiment →
DIN EN 13432
Industriell kompostierbare Verpackungen
Europäische Norm „Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen durch Kompostierung und biologischen Abbau". Zertifizierung für industriell kompostierbare Verpackungen wie Bio-Müllbeutel. Prüfkriterien: vollständiger biologischer Abbau in 6 Monaten, keine ökotoxischen Effekte.
Praxis-Bezug: Wichtig: „kompostierbar nach EN 13432" gilt für industrielle Kompostierung — nicht automatisch für den Heimkompost. Greenwashing-Falle bei „Bio"-Müllbeuteln. Recycling vs. Bio-Müllbeutel-Vergleich →
DIN EN 13697
Oberflächentest — Flächendesinfektion Lebensmittelbereich
Europäische Norm zur quantitativen Oberflächentest-Methode zur Beurteilung der bakteriziden und/oder fungiziden Wirkung chemischer Desinfektionsmittel im Lebensmittel-, Industrie-, Haushalts- und Gewerbebereich. Praxisrelevanter als EN 1276, weil sie die echte Anwendung auf Oberflächen simuliert.
Praxis-Bezug: Goldstandard für HACCP-konforme Flächendesinfektion. Im Sortiment z.B. Dr. Schumacher Cleanisept (EN 1276 + EN 13697 + viele weitere).
Eco-Default
Strategie-Begriff · RHT Happle
Strategie, im Online-Shop und in der Fachberatung nachhaltige Alternativen standardmäßig zuerst anzuzeigen — konventionelle Produkte sind weiterhin verfügbar, aber sekundär. Bei RHT Happle z.B. Recyclingpapier vor Frischfaser, Konzentrat vor Fertiglösung, mikroplastikfreie Hautreiniger vor klassischer Reibepaste, regionale Eigenmarke vor Importware.
Praxis-Bezug: Eco-Default ist seit Frühjahr 2026 unsere Standard-Empfehlungslogik. Bestandskunden migrieren wir sanft, Neukunden bekommen Eco direkt. Mehr im Eco-Hub →
EG 852/2004
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 · EU-Lebensmittelhygiene
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene. Verpflichtet alle Lebensmittelunternehmer (Produktion, Verarbeitung, Vertrieb) zur Umsetzung von HACCP-Grundsätzen, dokumentierten Reinigungs- und Desinfektionsplänen sowie zur Schulung der Mitarbeiter.
Praxis-Bezug: Rechtsgrundlage für jeden Lebensmittelbetrieb in der EU. Nicht-Einhaltung führt zu Bußgeldern, Stilllegung und Imageschaden. HACCP-Reinigungsplan-Leitfaden →
Eigenmarke (Private Label)
Produktlinie unter eigener Marke
Produktlinie unter eigener Marke statt unter Hersteller-Marke. Bei RHT Happle: „RHT Happle Professional Cleaning" — regional in Bayern produziert, mit der Happlora-Schaumseifen-Linie (rosé/pure/foam). Vorteile: kürzere Lieferkette, Margenträger, frei befüllbares Spendersystem statt Kartuschen-Lock-in. Status 2026: aktuell noch nicht zertifiziert öko, aber regional aus Bayern. Eco-Reformulierung in Vorbereitung.
Praxis-Bezug: Für Kunden ein Preisvorteil bei vergleichbarer Qualität, kurze Transportwege und Plastikvermeidung über Refill-Spender. Zur Eigenmarke →
EU Ecolabel
Europäisches Umweltzeichen
Vergeben von der EU-Kommission. Bewertet Produkte über den gesamten Lebenszyklus (Rohstoffe, Produktion, Verpackung, Anwendung, Entsorgung). Für Reinigungsmittel europaweit gültig, Lebenszyklus-orientiert, oft anspruchsvoller als nationale Siegel.
Praxis-Bezug: Für Betriebe mit Konzern-Eco-Vorgaben (Marriott, Accor, Sodexo) oft Pflicht-Bestandteil der Lieferanten-Anforderungen. Im Sortiment u.a. bei Kiehl-Linien.
HACCP
Hazard Analysis and Critical Control Points · Lebensmittelsicherheit
Präventives System zur Lebensmittelsicherheit. Identifiziert biologische, chemische und physikalische Gefahren entlang der Produktionskette und definiert Critical Control Points zur Risiko-Eliminierung. In der EU gesetzliche Pflicht seit Verordnung 852/2004.
Praxis-Bezug: Jeder Lebensmittelbetrieb braucht einen HACCP-Reinigungsplan. RHT Happle bietet kostenlose HACCP-Reinigungsplan-Prüfung für Bäckereien, Metzgereien, Catering und Lebensmittelproduktion. HACCP-Leitfaden → · Branche Lebensmittelproduktion →
IHO-Listung
Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz
Liste des Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) für Reinigungs- und Desinfektionsmittel im Lebensmittelbereich. Aufgenommene Produkte sind nachweislich lebensmittelverträglich und für den professionellen Einsatz in Lebensmittelbetrieben geeignet — ein wichtiger Praxis-Anker neben DIN 10516.
Praxis-Bezug: Bei der Auswahl von Reinigern für Bäckerei, Metzgerei oder Catering immer nach IHO-Listung fragen. Im Sortiment u.a. Buzil und Dr. Schumacher.
PPWR
Packaging and Packaging Waste Regulation · VO (EU) 2025/40
Neue EU-Verpackungsverordnung 2025/40, ab August 2026 verbindlich anwendbar. Erste Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Verpackungs-Kennzeichnung treten in Kraft. Ab 2030: 10–30 % Post-Consumer-Rezyklat in Kunststoffverpackungen, max. 50 % Leerraum-Anteil. Ab 2040: 50 % Rezyklat bei PET.
Praxis-Bezug: Betrifft alle Hersteller und Importeure von Reinigungs- und Hygieneprodukten. RHT Happle begleitet die Umstellung schon jetzt — wir identifizieren betroffene Produkte und finden konforme Alternativen. PPWR-Fahrplan →
Spender-Leihvertrag
Geschäftsmodell · Standard bei RHT Happle
Geschäftsmodell, bei dem der Hygienebedarfs-Lieferant Spender (für Seife, Desinfektion, Papier) im Rahmen einer regelmäßigen Belieferung kostenlos bereitstellt — keine Anschaffungs- oder Mietkosten, Wartung inklusive. Voraussetzung ist eine vereinbarte Mindestabnahme an Verbrauchsmaterial.
Praxis-Bezug: Bei RHT Happle Standard für Bestandskunden in Südostbayern. So bekommen Sie z.B. Papernet Kids für Ihre Kita oder Tork-Spender für Ihr Hotel ohne eigene Investition. Spender-Systeme →
TRGS 401
Technische Regel für Gefahrstoffe Nr. 401 · Hautschutzplan
„Gefährdung durch Hautkontakt — Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen". Verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Erstellung eines Hautschutzplans, sobald Beschäftigte regelmäßig Hautbelastung ausgesetzt sind (Industrie, Handwerk, Pflege, Lebensmittelproduktion, Reinigung, Friseur, Druckerei). Eingebettet in die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), ergänzt durch DGUV-Empfehlungen.
Praxis-Bezug: Bußgelder bis 50.000 € bei fehlendem Plan. Berufsbedingte Hauterkrankungen sind die häufigste Berufskrankheit in Deutschland. TRGS-401-Leitfaden mit Vorlage → · Hautschutz-Sortiment →