Hautschutzplan nach TRGS 401: Pflicht für Industrie, Pflege & Lebensmittelproduktion
Pflichtbestandteile, 4-Säulen-Konzept, Verschmutzungsstufen, so stellen Sie Ihren Hautschutzplan auditfest auf.
Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland (BK 5101, siehe DGUV). Wer als Arbeitgeber den Hautschutz vernachlässigt, riskiert nicht nur Krankenstände und Personalverlust, sondern auch Bußgelder bis zu 50.000 €, etwa wenn Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisung fehlen. Die TRGS 401 verpflichtet Betriebe, deren Gefährdungsbeurteilung eine Hautgefährdung ergibt, zu einem dokumentierten Hautschutzplan. In diesem Leitfaden zeigen wir, was ein auditfähiger Plan enthalten muss, wie Sie ihn praxistauglich aufbauen und welche Verschmutzungsstufe welchen Reiniger verlangt.
Für Ihren Betrieb stellen wir Ihnen gern ein Angebot zusammen: Angebot anfordern.
- Pflicht, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine Hautgefährdung ergibt, typisch in Industrie, Handwerk, Pflege, Reinigung, Lebensmittel, Friseur, Druckerei, Gärtnerei
- Rechtsgrundlage: TRGS 401 + GefStoffV + DGUV-Empfehlungen
- 4 Säulen: Hautschutz / Hautreinigung / Hautpflege / Hautdesinfektion
- 3 Verschmutzungsstufen: leicht / mittel / stark, entscheidet über Reiniger-Wahl
- Überprüfung: Unterweisung mindestens jährlich und dokumentiert, Plan bei jeder Änderung und bei Hinweisen auf unzureichende Wirkung prüfen
- Bußgeld: bis 50.000 € bei fehlender Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisung (§ 22 GefStoffV i. V. m. § 26 ChemG), Regress der Berufsgenossenschaft bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- Hautreiniger möglichst ohne Reibekörper, nur bei stark anhaftender Verschmutzung mit pflanzlichen Reibekörpern aus Mais, Walnussschale oder Olivenkern
Was ist die TRGS 401?
Die TRGS 401 („Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen") ist eine Technische Regel für Gefahrstoffe, die im Rahmen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erlassen wurde. Sie beschreibt, wie Arbeitgeber die Gefährdung durch Hautkontakt am Arbeitsplatz beurteilen und welche Schutzmaßnahmen sie ergreifen müssen. (Definition im Hygiene-Glossar.)
Ergänzend dazu liefert die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) in ihren Regeln und Informationen (z. B. DGUV Information 207-019, DGUV Regel 112-195) konkrete Praxisempfehlungen, Welche Schutzmittel, welche Reiniger, welche Pflegeprodukte für welche Branche. Wer beides berücksichtigt, ist auf der sicheren Seite.
Wer braucht einen Hautschutzplan?
Jeder Betrieb, dessen Gefährdungsbeurteilung eine Hautgefährdung ergibt. Bei regelmäßiger Hautbelastung ist das fast immer der Fall. Typische Branchen:
- Industrie & Handwerk, Werkstatt, Metallbearbeitung, Druckerei, KFZ, Bau, Holzverarbeitung
- Pflege & Gesundheit, Krankenhaus, Pflegeheim, Praxis, Reha (häufige Händedesinfektion)
- Lebensmittelproduktion, Bäckerei, Metzgerei, Catering, Großküche (Wasserkontakt + Reinigungschemie)
- Reinigung & Gebäudedienst, Reinigungsunternehmen, Hausmeister, Hauswirtschaft
- Spezielle Berufe, Friseur, Kosmetik, Gärtnerei, Floristik, Maler/Lackierer
Auch in Büros kann ein einfacher Hautschutzplan sinnvoll sein, speziell für Reinigungspersonal und Hausmeister mit Wasserkontakt.
Die 4 Säulen des Hautschutzes
Ein vollständiger Hautschutzplan deckt alle 4 Phasen ab, abgestimmt auf den konkreten Arbeitsplatz:
1. Hautschutz, VOR der Arbeit
Schutzcreme, Barrierecreme, Hautschutzschaum oder -spray. Bildet eine schützende Schicht zwischen Haut und Arbeitsstoff:
- Lipidhaltige Schutzcreme: Schutz vor Wasser und wasserlöslichen Reizstoffen, z. B. Reinigung, Pflege, Lebensmittel.
- Wasserlösliche Schutzcreme: Schutz vor Öl, Fett, organischen Lösemitteln, z. B. Werkstatt, Druckerei, KFZ.
- UV-Schutzcreme: für Outdoor-Tätigkeiten (Bau, Garten, Landwirtschaft).
2. Hautreinigung, NACH der Arbeit
Passender Reiniger oder Reibepaste, abgestimmt auf die Verschmutzung. Ziel: Verschmutzung entfernen, ohne die Haut zu beschädigen.
3. Hautpflege, IN DER PAUSE / NACH SCHICHT
Rückfettende, parfümfreie Pflegecreme. Regeneriert die Hautbarriere und beugt Berufsdermatosen vor. Pflicht-Bestandteil im Plan, oft vergessen!
4. Hautdesinfektion (in hygienekritischen Bereichen)
Alkoholische Händedesinfektion nach EN 1500, in Pflege und Praxis Standard, in Lebensmittelbetrieben je nach HACCP-Konzept. Sollte hautverträglich und rückfettend sein, da häufig angewendet.
Winterhaut: warum die kalte Jahreszeit der Härtetest ist
Berufsdermatosen häufen sich nicht im Sommer, sondern zwischen Oktober und März. Das liegt nicht an der Arbeit, die bleibt gleich, sondern an drei Belastungen, die im Winter zusammenkommen und sich gegenseitig verstärken.
Kalte Luft draußen. Bei Kälte drosselt der Körper die Durchblutung der Haut und die Talgproduktion geht zurück. Die Hautbarriere wird also genau dann dünner, wenn sie am meisten aushalten muss. Wer zwischen Halle, Hof und Kühlraum wechselt, hat diesen Effekt mehrmals am Tag.
Heizungsluft drinnen. Beheizte Räume liegen im Winter oft unter 30 Prozent relativer Luftfeuchte. Der Haut wird Feuchtigkeit entzogen, ohne dass jemand etwas anfasst. Der klassische Effekt sind spröde Fingerkuppen und feine Risse, und über diese Risse gelangen Reinigungs- und Desinfektionsmittel überhaupt erst in tiefere Schichten.
Häufigeres Händewaschen. In der Erkältungs- und Norovirus-Saison steigt die Waschfrequenz deutlich. Jeder Waschgang entfernt neben Schmutz auch Hautfett. Zwanzig Waschgänge am Tag sind in Pflege und Gastronomie im Winter keine Ausnahme.
Für den Hautschutzplan heißt das nicht, dass Sie ihn umschreiben müssen. Es heißt, dass die dritte Säule, die Hautpflege, im Winter vom Nice-to-have zur tragenden Säule wird. Prüfen Sie deshalb zum Saisonstart drei Dinge: Steht überhaupt eine rückfettende Pflegecreme bereit, steht sie dort, wo die Pause stattfindet, und ist sie parfümfrei. Eine Pflegecreme, die im Schrank im Büro steht, wird nicht benutzt.
Ein zweiter Punkt, der im Winter kippt: Wenn die Haut bereits gereizt ist, brennt alkoholische Händedesinfektion. Viele Beschäftigte weichen dann auf häufigeres Waschen aus, was die Sache verschlimmert. Fachlich richtig ist der umgekehrte Weg. Händedesinfektion ist bei intakter Haut schonender als Waschen. Das Brennen ist ein Zeichen für vorhandene Mikroverletzungen, nicht für ein zu scharfes Mittel, und es ist der Anlass, die Pflege zu verstärken statt die Desinfektion zu meiden.
Pflichtbestandteile eines Hautschutzplans
Ein auditfähiger Hautschutzplan enthält pro Arbeitsplatz mindestens folgende Angaben:
| Pflichtangabe | Beispiel |
|---|---|
| 1. Arbeitsplatz / Tätigkeit | KFZ-Werkstatt, Bremsen-Service |
| 2. Hautbelastung | Maschinenöl, Bremsflüssigkeit, Mineralöl |
| 3. Hautschutz (vor) | Hautschutzcreme gegen ölige Arbeitsstoffe, z. B. Physioderm Dualin |
| 4. Hautreiniger (nach) | Reibekörperfreier Intensivreiniger, z. B. AZETT Aura Intensiv; bei stark anhaftendem Schmutz Reibepaste mit Walnussschalenmehl, z. B. AZETT Reinfix Natur |
| 5. Hautpflege (Pause/Schichtende) | Rückfettende Pflegecreme, z. B. Physioderm CUrea |
| 6. Verantwortlichkeit | Werkstattleiter „MS", Schulung jährlich, Doku |
| 7. Aktualisierungsdatum | Letzte Aktualisierung TT.MM.JJJJ + Unterschrift |
Zusätzlich müssen die Sicherheitsdatenblätter (SDB) aller eingesetzten Mittel im Betrieb griffbereit sein. RHT Happle stellt SDBs aller Eigenmarken-Produkte direkt unter rht-happle.de/sicherheitsdatenblaetter zum Download bereit.
Was sich bei der Kennzeichnung gerade ändert
Der Hautschutzplan verweist auf konkrete Produkte, und deren Kennzeichnung bewegt sich derzeit. Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 sind vier neue Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung gekommen, darunter endokrin wirksame Stoffe sowie schwer abbaubare und mobile Stoffe.
Für die Praxis sind zwei Dinge wichtig. Erstens die Fristen: Stoffe, die bereits auf dem Markt waren, müssen die neuen Regeln ab dem 1. November 2026 erfüllen. Für Gemische, also die meisten Reinigungs- und Pflegeprodukte, gilt der 1. Mai 2026 für neu in Verkehr gebrachte Ware und der 1. Mai 2028 für alles, was vorher schon verfügbar war. Zweitens, und das wird oft falsch erwartet: Es kommt kein neues Gefahrenpiktogramm. Die vier Klassen sind rein europäisch und im weltweiten GHS nicht abgebildet, deshalb ändern sich EUH-Sätze auf dem Etikett und die Angaben im Sicherheitsdatenblatt, nicht die Symbole.
Konkret heißt das für Ihren Plan: Wenn ein Lieferant ein Sicherheitsdatenblatt aktualisiert, prüfen Sie, ob die Einstufung des Produkts sich geändert hat, und ob Ihr Hautschutzplan an dieser Stelle noch stimmt. Die Datenblätter unserer Artikel finden Sie unter Sicherheitsdatenblätter.
Verschmutzungsstufen + Reiniger-Wahl
Die DGUV unterscheidet drei Verschmutzungsstufen, und für jede gibt es passende Reinigerklassen:
| Stufe | Beispiel | Reiniger |
|---|---|---|
| Leicht | Staub, leichter Schmutz, Berufs-Allgemeinverschmutzung | Mildes Hautreinigungsgel, Schaumseife, keine Reibekörper nötig |
| Mittel | Maschinenöl, Schmierfett, Lebensmittelfett, leichte Lacke | Reibekörperfreier Intensivreiniger, z. B. AZETT Aura Intensiv |
| Stark | Lackrückstände, Bitumen, Klebstoff, Druckfarbe, Karbon | Stark anhaftend: Reiniger mit pflanzlichen Reibekörpern (Mais, Walnussschale, Olivenkern), z. B. AZETT Reinfix Natur, möglichst nur zum Schichtende |
Beispiel-Hautschutzpläne nach Branche
So sieht ein praxistauglicher Hautschutzplan in Ihrer Branche typischerweise aus:
KFZ-Werkstatt / Industriebetrieb
- Hautschutz: Physioderm Dualin oder AZETT Vario Stop Rapid (Schutz vor wässrigen und öligen Arbeitsstoffen)
- Hautreinigung: AZETT Aura Intensiv (ohne Reibekörper) für Öl und Fett; AZETT Reinfix Natur oder AZETT Profi Clean (pflanzlicher pflanzliche Reibekörper) nur für stark anhaftende Verschmutzung
- Hautpflege: Physioderm CUrea Hautpflegecreme (rückfettend)
Pflegeeinrichtung / Klinik
- Hautschutz: AZETT Aqua Stop (wasserfeste Schutzcreme bei Nass-Tätigkeit)
- Hautreinigung: Dr. Schumacher Descolind Pure Wash (milde Waschlotion) oder JM Metzger Schaumseife Cosmos
- Hautpflege: AZETT Intensiv Balancer (rückfettend, hautverträglich)
- Hautdesinfektion: Dr. Schumacher Aseptoman Gel oder Aseptoman Med (EN 1500 + EN 14476, hautverträglich)
Lebensmittelproduktion / Bäckerei / Metzgerei
- Hautschutz: AZETT Vario Stop Rapid (Doppelschutz wasser-/fettlöslich, halal-zertifiziert, parfümfrei)
- Hautreinigung: RHT Happle Professional Happlora Pure (Cremeseife, parfüm- und farbstofffrei) oder JM Metzger Schaumseife Cosmos
- Hautpflege: Physioderm CUrea (rückfettend, parfümfrei)
- Hautdesinfektion: Dr. Schumacher Aseptoman Gel, vor jedem Arbeitsbereichswechsel
Reinigungsunternehmen / Gebäudedienst
- Hautschutz: Lindesa K Professional oder Physioderm Dualin (Schutz vor Wasser- und Reinigungsmittelbelastung)
- Hautreinigung: Greven Soft K Reinigungslotion oder RHT Happle Professional Happlora Foam für leichte Tätigkeiten; AZETT Aura Intensiv für stärkere Verschmutzung
- Hautpflege: Physioderm CUrea (wichtig bei Multi-Tätigkeit)
Häufige Fehler und Bußgelder
Aus unserer Erfahrung in Beratungs- und Belieferungsprojekten in Bayern sehen wir bei Industrie- und Pflegebetrieben immer wieder dieselben Schwachstellen:
- Hautpflege fehlt, viele Pläne enthalten Schutz + Reinigung, aber keine Pflegecreme
- Hautschutz und Reiniger nicht abgestimmt, wasserlösliche Schutzcreme + alkalischer Reiniger zerstört die Schutzwirkung
- Falscher Reiniger für Verschmutzung, Reibepaste auf leichte Belastung schädigt die Haut
- Sand-/Bims-Reibekörper noch im Einsatz, verursacht Mikroverletzungen, nicht mehr Stand der Technik
- Mikroplastik-Reibekörper, in Hautreinigern seit 17.10.2023 EU-weit nicht mehr verkehrsfähig, ältere Bestände durch Produkte mit pflanzlichen Reibekörpern ersetzen
- Mitarbeiter-Schulung fehlt oder nicht dokumentiert, Plan existiert, aber niemand weiß davon
- Plan veraltet, Mittel nicht mehr im Sortiment, neue Tätigkeiten fehlen
Bußgeld-Rahmen: Fehlt die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung oder die Unterweisung, kann das nach § 22 GefStoffV in Verbindung mit § 26 ChemG mit bis zu 50.000 € geahndet werden. Der Hautschutzplan ist nach TRGS 401 zu erstellen, wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung eine Hautgefährdung ergibt, und er ist der übliche Nachweis Ihrer Schutzmaßnahmen. Bei dokumentiertem Schaden (Berufsdermatose) können zivilrechtliche Folgen hinzukommen. Die zuständige Berufsgenossenschaft kann ihre Leistungen vom Arbeitgeber zurückfordern, wenn der Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde (§ 110 SGB VII).
Praxis-Checkliste: Hautschutzplan aufbauen
Mit dieser 9-Punkte-Checkliste bauen Sie einen TRGS-401-konformen Hautschutzplan auf, egal ob Werkstatt, Pflegeheim oder Bäckerei:
Fazit: Hautschutzplan ist Investition in Ihre Mitarbeiter
Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland und zwingen immer wieder gute Mitarbeiter, den Beruf zu wechseln. Ein gut durchdachter Hautschutzplan schützt nicht nur die Hände Ihrer Mitarbeiter, sondern auch Ihren Betrieb gegen Bußgelder, Krankenstände und Image-Verlust. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr aktueller Plan TRGS-401-konform ist, kommen wir kostenlos in Ihren Betrieb (Südostbayern), analysieren die Arbeitsplätze und stellen ein passendes Sortiment zusammen, inklusive aller SDBs und Anwendungs-Anleitungen.
Vorlage zum Ausdrucken
Einfach herunterladen, ausdrucken, im Betrieb aushängen, die wichtigsten Punkte sind dann immer im Blick.
Häufige Fragen zum Hautschutzplan TRGS 401
Passende Sortiment-Kategorien
Direkt zu den Produkten und Marken, die zu diesem Thema passen, mit Anwendungstipps und FAQ:
Hautreinigung & Hautschutz
Komplettes 4-Säulen-Sortiment: Physioderm und Greven, AZETT, Dr. Schumacher und die Eigenmarke Happlora.
Desinfektionsmittel
Hautverträgliche Händedesinfektion EN 1500 / EN 14476, VAH-gelistet.
Schutzausrüstung (PSA)
Nitril/Latex/Vinyl-Handschuhe + Schutzkittel, wo möglich Handschuhe statt Hautschutz.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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